Was zu tun im Fall von Invalidität?
Die Stiftung übernimmt als Risikoversicherung Leistungen im Fall von Invalidität oder Tod.
Die volle Invalidenrente beträgt 40% des versicherten Lohnes (= AHV-Jahreslohn). Die Kinderrente der invaliden Person beträgt 20% der Invalidenrente.
Die Pensionskasse zahlt die Invalidenrente im Verhältnis zum von der Invalidenversicherung (IV) festgelegten Rentensatz. Bei einer 40-prozentigen Invalidität zum Beispiel zahlt die IV einen Viertel der Rente und die Stiftung somit auch einen Viertel der Rente.